( § 68 Abs 1 EStG, § 184 BAO ) Sind bestimmte Arbeiten zwangsläufig mit einer besonderen Gefahr verbunden, ist deren Ausmaß auch bei fehlenden Aufzeichnungen zu schätzen; die Schätzung des Ausmaßes der begünstigten, mit Gefahrenzulage entlohnten Tätigkeit ist dabei entsprechend zu begründen.
VwGH 13.10.1999, 94/13/0008