Richtlinie 2000/17/EG des Rates v. 30. 3. 2000 zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem: Übergangsregelungen für Österreich und Portugal; Österreich darf auf die Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke einen der beiden in Art 12 Abs 3 Buchstabe a Unterabs 3 genannten ermäßigten Sätze anwenden, sofern dieser Satz mindestens 10% beträgt. ABl L 84 v. 5. 4. 2000, S. 24.