Eine Änderung der BAO, deren Gesetzwerdung abzuwarten bleibt, sieht für sämtliche Abgaben, für die der Abgabenanspruch vor dem 1. 1. 1993 entstanden ist, mit Wirkung vom 1. 6. 2000 den Eintritt einer absoluten Festsetzungsverjährung vor (vgl. dazu auch ARD 5111/22/2000, Pkt 3.). Eine Information des BMF v. 5. 4. 2000 an die Finanzämter besagt hiezu Folgendes: