( § 255 Abs 3 ASVG ) Ein gesundheitlich beeinträchtigter Gleisoberbauarbeiter kann auf die Tätigkeit eines Geschirrabräumers verwiesen werden, soweit er nach seinem Leistungskalkül dort die Lohnhälfte eines gesunden Arbeiters erzielen kann, wobei für diesen Beruf auch ein Arbeitsmarkt besteht.
OGH 30.03.1999, 10 Ob S 60/99t