( § 255 Abs 3 ASVG ) Wenn ein Versicherter seit Eintritt in das Berufsleben immer nur als Bauhilfsarbeiter gearbeitet hat, kann von einer Unzumutbarkeit seiner Verweisung auf Tätigkeiten wie die eines Kontrollarbeiters, Verpackers oder Regalbetreuers nicht gesprochen werden. OGH 14.09.1999, 10 Ob S 226/99d .