( § 216 BAO ) Die Frage der Rechtmäßigkeit des Haftungsbescheides unter dem Gesichtspunkt eines während des Berufungsverfahrens über den Haftungsbescheid zum Abschluss gekommenen Ausgleichsverfahrens ist für die Beurteilung der Gesetzmäßigkeit eines Abrechnungsbescheides nach § 216 BAO ohne Bedeutung. Der Abrechnungsbescheid hat von der Rechtmäßigkeit der Heranziehung des für Abgabenschulden Haftenden zur Haftung für die Abgabenschuldigkeiten auszugehen und darf diese Rechtmäßigkeit nicht selbständig beurteilen. VwGH 20.07.1999, 99/13/0071. (Beschwerde abgewiesen)