( § 133 Abs 2 ASVG ) Auch die medizinische Weiterbehandlung von Krebspatienten nach erfolgreich durchgeführter Chemotherapie ist Krankenbehandlung, deren Kosten zu ersetzen sind.
OGH 25.01.2000, 10 Ob S 202/99z
Weiterbehandlung nach Krebstherapie
( § 133 Abs 2 ASVG ) Auch die medizinische Weiterbehandlung von Krebspatienten nach erfolgreich durchgeführter Chemotherapie ist Krankenbehandlung, deren Kosten zu ersetzen sind.
OGH 25.01.2000, 10 Ob S 202/99z
Weiterbehandlung nach Krebstherapie