( § 1154 ABGB ) Einem Arbeitgeber kann in einer Provisionsvereinbarung ein einseitiges Gestaltungsrecht nach billigem Ermessen eingeräumt werden.
OLG Wien 25.08.1999, 7 Ra 160/99x
einseitiges Gestaltungsrecht nach billigem Ermessen
( § 1154 ABGB ) Einem Arbeitgeber kann in einer Provisionsvereinbarung ein einseitiges Gestaltungsrecht nach billigem Ermessen eingeräumt werden.
OLG Wien 25.08.1999, 7 Ra 160/99x
einseitiges Gestaltungsrecht nach billigem Ermessen