( § 255 Abs 3 ASVG ) Ist die Zuckerstoffwechselstörung eines Versicherten so geringgradig, dass sie mit einer bloßen Diät beherrschbar ist, ist er durch die Vorschreibung dieser Diät nicht vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen und ist ihm die Ausübung einer Erwerbstätigkeit möglich und zumutbar. OGH 29.06.1999, 10 Ob S 23/99a .