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§ 255 Abs 1 ASVG

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5116/34/2000 Heft 5116 v. 18.4.2000

( § 255 Abs 1 ASVG ) Verweisungstätigkeiten dürfen „in intellektueller und struktureller Hinsicht“ an den Versicherten keine größeren Anforderungen stellen als die bisher geleisteten Arbeiten.

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