( § 16 Abs 5 Z 1 UmgrStG ) Die Möglichkeit, tatsächliche Einlagen iSd § 16 Abs 5 Z 1 UmgrStG auf den Umgründungsstichtag rückzubeziehen, bezieht sich nicht nur auf Bareinlagen, sondern auch auf Sacheinlagen . Bezieht sich die Sacheinlage auf eine zum Privatvermögen gehörende Liegenschaft , ist neben der Verankerung im Einbringungsvertrag die Aufnahme einer technischen Aktivpost in Höhe des nach § 6 Z 5 EStG 1988 maßgebenden Einlagewertes in der Einbringungsbilanz und die Absicherung durch eine Aufsandungserklärung erforderlich. BMF 15.03.2000.