( § 22b ARG, Art 8 Abs 5 VO (EWG) 3820/85 ) Ein Fahrer, der gemäß Art 8 Abs 5 Verordnung (EWG) 3820/85 seine wöchentliche Ruhezeit auf die Woche überträgt, die auf die Woche folgt, in der sie fällig ist, muss in der 2. Woche 2 aufeinander folgende Ruhezeiten ohne Unterbrechung einlegen. Schlussantrag des Generalanwalts, EuGH 21.03.2000, Rs. C-193/99 , Fall Hume.