( § 292i EO ) § 292i EO über den Kontenschutz trägt den Besonderheiten der Abfertigung nicht Rechnung, wobei auch die Auswirkungen des Kontenschutzes im Konkurs einer näheren Erörterung bedürfen. Eine Klarstellung durch das Höchstgericht unterblieb, weil der Revisionsrekurs nach dem gemäß § 171 KO auch im Konkursverfahren anzuwendenden § 528 Abs 2 Z 2 ZPO unzulässig war. (Siehe dazu auch Artikel von Hofrat Dr. Anton Spenling, Wien, Kontenschutz nach § 292i EO für Abfertigungen und seine Auswirkungen im Konkurs, ÖJZ, 2000/17, Heft 1, ARD 5095/43/2000. OGH 29.04.1999 , 8 Ob 25/99f .