( § 10 Abs 1 Z 2, § 10 Abs 2 Z 1 AKG ) Die bloße Feststellung der Arbeiterkammerzugehörigkeit von Arbeitnehmern in Betrieben, Anstalten, Stiftungen und Fonds der Gebietskörperschaften ist von der Zuständigkeit des VwGH ausgeschlossen.
VfGH 10.06.1999K I-7/98