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Steuerliche Behandlung von Abschlägen vom Emissionspreis und Treueboni

Lohnsteuer und AbgabenARD 5114/20/2000 Heft 5114 v. 11.4.2000

BMF 22.02.2000

( § 29 Z 3 EStG 1988 ) Werden im Zuge von Aktienemissionen Abschläge vom Emissionspreis eingeräumt, stellen diese Abschläge keine Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Sind die Abschläge an eine Gegenleistung (z.B. Verzicht auf bestimmte Nutzung oder Verzicht auf ein Gestaltungsrecht) gebunden, sind sie als sonstige Einkünfte gemäß § 29 Z 3 EStG 1988 steuerbar.

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