( Art 139, Art 140 B-VG, § 31 Abs 5 Z 10, § 342 ASVG ) Zurückweisung der Individualanträge der Österreichischen Ärztekammer und der Ärztekammer für Wien auf Aufhebung von Bestimmungen des ASVG betreffend Bindung der Gesamtverträge an vom HVSVT im Wege einer Verordnung festzusetzende Richtlinien und auf Aufhebung der Richtlinien über die Berücksichtigung ökonomischer Grundsätze bei der Krankenbehandlung mangels Eingriffs in die Rechtssphäre der Antragsteller bzw. wegen zumutbaren Umwegs.