( § 2 Abs 1b Z 2, § 2a Abs 7 GlbG idF vor BGBl I 1998/44 ) Der Tatbestand der Diskriminierung durch ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten kann nicht nur durch den Arbeitgeber selbst erfolgen; auch sexuelle Belästigungen von (unmittelbar) Vorgesetzten können einen Schadenersatzanspruch gegen den Vorgesetzten begründen.
OLG Wien 06.12.1999, 7 Ra 321/99y, Revision zulässig