(§ 51 ASGG, § 26 ABGB) Der Revision gegen das Urteil des OLG Wien 3. 11. 1999, 8 Ra 295/99g, ARD 5083/28/99, betreffend Geltendmachung von Ruhegeldansprüchen gegen einen aus Beiträgen der Arbeitnehmer und des Arbeitgebers dotierten Pensionsfonds mit Rechtspersönlichkeit, wurde keine Folge gegeben. OGH 26.01.2000, 9 Ob A 334/99d .