( § 46 Abs 3 Z 1 ASGG ) Verfahren „über die Beendigung“ von Dienstverhältnissen iSd § 46 Abs 3 Z 1 ASGG sind solche, in denen es um die Berechtigung oder um die Art der Beendigung geht, wobei es allerdings nicht erforderlich ist, dass diese Frage als Hauptfrage zu klären ist. Es muss sich aber um eine Rechtsstreitigkeit handeln, in der die Frage der (auch der Art der) Beendigung des Dienstverhältnisses für den Bestand des daran geknüpften Leistungsanspruchs von Bedeutung ist (siehe z.B. OGH 25. 6. 1997, 9 Ob A 92/97p , ARD 4882/17/97).