vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 20 Abs 2 AngG

RechtsmittelerledigungARD 5112/31/2000 Heft 5112 v. 4.4.2000

( § 20 Abs 2 AngG ) Mangels besonderer Vorschriften im Journalistengesetz über einen Kündigungstermin kommt die Regelung nach § 20 Abs 2 AngG zum Tragen, wonach der Arbeitgeber das Dienstverhältnis - mangels einer für den Angestellten günstigeren Vereinbarung - durch Kündigung nur mit Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres auflösen kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte