( § 30 EStG, § 23 BAO ) Wird die Annahme von Spekulationseinkünften auf ein Scheingeschäft gegründet, ist die Annahme des Vorliegens eines Scheingeschäftes (hier: Kaufvertrag über eine unentgeltlich zugewendete Wohnung) entsprechend zu begründen. VwGH 30.09.1999, 97/15/0075 (Bescheid aufgehoben)