( § 29 EStG ) Verzichtet ein zur gesetzlichen Erbfolge Berufener auf seinen künftigen Erb- und Pflichtteil und erhält er hiefür anstelle eines Einmalbetrages der Höhe nach begrenzte wiederkehrende Zahlungen, sind diese bei ihm nicht als wiederkehrende Leistungen steuerbar. Bundesfinanzhof/BRD 20.10.1999, X R 132/95. (Betriebs-Berater 2000/181, Heft 4)