( § 863 ABGB ) Auch die Hinterbliebenen eines Arbeitnehmers können sich auf eine betriebliche Übung über die Zahlung einer Todfallsabfertigung berufen. Diese durch betriebliche Übung zugesagte Zusatzleistung stellt ein Entgelt für die vom Arbeitnehmer zur Verfügung gestellte Arbeitskraft dar und kann daher vom Arbeitgeber nicht einseitig widerrufen werden.
OGH 09.07.1999, 9 Ob A 102/99m