Die Entscheidung des OGH 16. 2. 2000, 9 Ob A 335/99a , ARD 5109/12/2000, betreffend ungerechtfertigt bedingte Entlassung nach verweigertem Urlaub für Kindesbetreuung betrifft einen geradezu typischen Fall dafür, wie ein Arbeitgeber mit einem Freistellungsanspruch eines Arbeitnehmers nicht umgehen soll. Einen geltend gemachten Freistellungsgrund (hier: Pflegefreistellung) ohne Prüfung des für die Berechtigung desselben angebotenen Nachweises als unberechtigt abzutun, macht - abgesehen von seltenen „Zufallstreffern“ - die Entlassung zu einer unberechtigten (und damit die Entscheidung des Arbeitgebers zu einer teueren Fehlentscheidung).