( § 25 Abs 1 EStG, § 1 Abs 1 UStG ) Die von einem Lehrbeauftragten bezogene Remuneration führt, falls der Lehrbeauftragte gleichzeitig im selben Institut, in dem er seine Tätigkeit als Lehrbeauftragter unter Anweisung des Institutsvorstandes aufzunehmen hat, als Universitätsassistent und damit als Arbeitnehmer beschäftigt ist, zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und unterliegt dementsprechend auch nicht der Umsatzsteuer (vgl. VwGH 10. 7. 1996, 95/15/0141, ARD 4786/37/96). VwGH 27.07.1999, 94/14/0070. (Bescheid aufgehoben)