( § 131 Abs 1 ASVG ) Findet sich in der Honorarordnung bestimmter Vertragsärzte (hier: Facharzt für Neurologie und Psychiatrie) für eine bestimmte Krankenbehandlung (hier: Massagebehandlung) keine eigene Position, ist die Behandlung durch diesen Arzt auch dann nicht erstattungsfähig, wenn er dazu berechtigt ist.
OGH 30.11.1999, 10 Ob S 102/99v