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Austritt wegen alter Entgeltrückstände nach Konkurseröffnung und Entlassung

ArbeitsrechtARD 5107/1/2000 Heft 5107 v. 17.3.2000

( § 26 Z 2, § 27 Z 4 AngG , § 25, § 46 KO ) Auch wenn ein Arbeitnehmer wegen vor Konkurseröffnung entstandener Entgeltrückstände nach Konkurseröffnung nicht berechtigt vorzeitig austreten kann, stellt das aufgrund einer Auskunft der Arbeiterkammer erfolgte Fernbleiben vom Dienst nach Ablauf der von ihm noch vor Konkurseröffnung gesetzten Nachfrist keinen Entlassungstatbestand dar.

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