( § 20 Abs 1 Z 2 EStG ) Bei Personenkraftwagen mit Anschaffungskosten über der Angemessenheitsgrenze unterliegen Zinsen für einen Kredit auch dann der Luxustangente, wenn die Kreditsumme die Angemessenheitsgrenze nicht erreicht.
VwGH 16.12.1999, 96/15/0116