Änderung der Salzburger Landesabgabenordnung (Slbg. LAbgO) betreffend Entfall des Anspruchs auf Erstattung eines bestehenden Guthabens in Fällen, in denen die Abgabe von einem anderen als dem Abgabepflichtigen wirtschaftlich getragen worden ist (§ 182a Slbg. LAbgO; vgl. dazu auch ARD 5106/1/2000). Diese Bestimmungen treten mit 1. 10. 1999 in Kraft und sind auch auf Abgabenschuldverhältnisse anzuwenden, die vor dem In-Kraft-Treten dieser Gesetzesänderung entstanden sind. Gesetz v. 29. 9. 1999; LGBl f. Salzburg 1999/112.