( § 69 AVG, § 10 IESG, § 67 ASGG ) Die Verneinung der Zulässigkeit eines Wiederaufnahmsantrages nach Ablehnung eines Antrages auf Insolvenz-Ausfallgeld (hier: für Urlaubsentschädigung) unter Hinweis auf ein in der Zwischenzeit ergangenes rechtskräftiges Urteil, mit dem dem Arbeitnehmer die Urlaubsentschädigung zugesprochen wird, allein mit dem Hinweis auf die grundsätzliche Möglichkeit einer Klage an das ASG ist verfehlt. VwGH 27.05.1999, 98/11/0178 und VwGH 27.05.1999, 98/11/0179. (Bescheide aufgehoben) (