EuGH 09.03.2000, Rs. C-437/97 , Fall Wein & Co, EKV;
zum Schlussantrag des Generalanwalts 1. 7. 1999, ARD 5040/14/99
( 6. RL 77/388/EWG , RL 92/12/EWG ) 1. Art 33 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie 77/388/EWG idF der Richtlinie 91/680/EWG steht der Beibehaltung einer Abgabe wie der im Ausgangsverfahren streitigen Getränkesteuer, die auf die entgeltliche Lieferung von Speiseeis einschließlich darin verarbeiteter oder dazu verabreichter Früchte und von Getränken, jeweils einschließlich der mitverkauften Umschließung und des mitverkauften Zubehörs, erhoben wird, nicht entgegen.