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Dienstfreistellung von Personalvertretern

ArbeitsrechtARD 5105/9/2000 Heft 5105 v. 10.3.2000

( § 2, § 35, § 47 Wr. PVG ) Rechtsansprüche eines Personalvertreters, die aus seiner Funktion abzuleiten sind (z.B. Dienstfreistellung), sind vom Zentralausschuss der Personalvertretung wahrzunehmen.

VwGH 17.02.1999, 98/12/0127, 98/12/0183

Beantragung der Dienstfreistellung

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