( § 3 Abs 1 ArbVG, § 6 UrlG ) Eine Vereinbarung, wonach das Urlaubsentgelt unabhängig vom Verbrauch des Urlaubs mit einem erhöhten laufenden Entgelt oder mit einem Zuschlag abgegolten werden soll, verstößt gegen § 6 UrlG iVm § 12 UrlG und ist somit nichtig. OLG Wien 14.12.1999, 8 Ra 339/99b, in Bestätigung von ASG Wien 26. 5. 1999, 14 Cga 133/98z, ARD 5089/33/2000, Revision unzulässig. (