( § 1431 ABGB ) Die so genannte synallagmatische Beziehung zwischen Arbeitsleistung und Entgelt zeigt sich darin, dass ohne Arbeitsleistung auch keine Entgeltpflicht entsteht („ohne Arbeit kein Lohn“). Wird eine vom Arbeitgeber bei Abschluss des Leasingvertrages über ein Firmenkraftfahrzeug geleistete Kaution für jenen Zeitraum vom Arbeitnehmer zurückgefordert, in dem der Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses durch Eintritt in den Leasingvertrag dieses Kfz übernommen hat, bezieht sich die Rückforderung unbestritten auf einen Zeitraum, in dem der Dienstwagen mit keiner Verwendung zugunsten des Arbeitgebers verbunden ist (und sein wird), sondern bereits der ehemalige Arbeitnehmer in den Leasingvertrag eingetreten ist, und steht der Rückforderung auch kein gesetzliches Verbot entgegen. OLG Wien 30.11.1999, 7 Ra 235/99a, in Bestätigung von ASG Wien 20. 4. 1999, 32 Cga 37/99s, ARD 5059/9/99, Revision unzulässig.