( § 227a ASVG, VO (EWG) 1408/71 ) Ist Art 94 Abs 1 bis Abs 3 der Verordnung (EWG) 1408/71 [über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern], dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, wonach Zeiten der Kindererziehung im Inland als Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung gelten, in einem Mitgliedstaat des EWR (hier: Belgien) jedoch nur dann, wenn sie nach dem In-Kraft-Treten dieses Abkommens (1. 1. 1994) liegen, und überdies nur unter der Voraussetzung, dass für dieses Kind Anspruch auf eine Geldleistung aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft nach dem (österreichischen) ASVG oder einem anderen (österreichischen) Bundesgesetz bzw. auf Betriebshilfe nach dem (österreichischen) BHG besteht oder bestanden hat?