( § 33 TP 8 Abs 4 GebG ) Hat ein Bescheid betreffend die Besteuerung eines Darlehens eines ausländischen Darlehensgebers den Ersatzbeurkundungstatbestand des § 33 TP 8 Abs 4 Satz 1 GebG idF BGBl 1993/818 angewendet, ist dieser, weil diese Norm wegen des vom EuGH 14. 10. 1999, Rs. C-439/97 , Fall Sandoz GmbH, ARD 5072/10/99, ausgesprochenen Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht nicht anzuwenden ist, mit Rechtswidrigkeit seines Inhaltes belastet. VwGH 25.11.1999, 99/16/0365. (Bescheid aufgehoben)