BMF 27.01.2000
1. Spekulationstatbestand:
§ 13 KStG 1988 nimmt die Privatstiftungen nicht vom Spekulationstatbestand des § 30 EStG 1988 aus. Für den Fall der stiftungsmäßigen Übertragung eines Kapitalanteils gilt der Grundsatz, dass die Privatstiftung als unentgeltlicher Erwerber die Rechtsstellung des Stifters fortsetzt, so dass die Behaltefrist aufgrund eines Anschaffungsvorgangs des Stifters bei der Privatstiftung fortgesetzt wird.