( § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG ) Aufwendungen für eine Karriereberatung sind nicht abzugsfähig, wenn sie nicht in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer bestimmten Tätigkeit stehen.
VwGH 16.12.1999, 97/15/0148
objektiver Zusammmenhang mit bestimmter Einkunftsquelle