( § 16 Abs 1 Z 10 EStG ) Absolviert ein HTL-Lehrer eine Ziviltechnikerprüfung, sind die dadurch anfallenden Kosten auch dann nicht überwiegend beruflich veranlasst und stellen somit auch dann keine abzugsfähigen Ausgaben dar, wenn der HTL-Lehrer vorher als Bauleiter tätig war und diese Tätigkeit als Praxiszeit für die Erlangung der Ziviltechnikerbefugnis anerkannt wurde.
VwGH 24.09.1999, 99/14/0096