( § 144, § 147, § 303 BAO ) Eine Nachschau gemäß § 144 BAO stellt ihrer Grundkonzeption nach eine beaufsichtigende Maßnahme dar, die eher der „äußerlichen Kontrolle“ dient, wogegen eine Buch- und Betriebsprüfung gemäß §§ 147 ff. BAO den Zweck einer konkreten Prüfung hat, bei der objektive Feststellungen im Sachverhaltsbereich getroffen werden sollen, um dadurch die Grundlage für eine gesetzmäßige (richtige) Besteuerung zu schaffen.