vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 144, § 147, § 303 BAO

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5100/23/2000 Heft 5100 v. 22.2.2000

( § 144, § 147, § 303 BAO ) Eine Nachschau gemäß § 144 BAO stellt ihrer Grundkonzeption nach eine beaufsichtigende Maßnahme dar, die eher der „äußerlichen Kontrolle“ dient, wogegen eine Buch- und Betriebsprüfung gemäß §§ 147 ff. BAO den Zweck einer konkreten Prüfung hat, bei der objektive Feststellungen im Sachverhaltsbereich getroffen werden sollen, um dadurch die Grundlage für eine gesetzmäßige (richtige) Besteuerung zu schaffen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte