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§ 39 Abs 2 GewO 1994

BetriebswichtigesARD 5097/27/2000 Heft 5097 v. 11.2.2000

( § 39 Abs 2 GewO 1994 ) § 39 Abs 2 GewO 1994 idF vor der Gewerberechtsnovelle 1996, BGBl 1997/10, verstößt, soweit darin das Erfordernis eines inländischen Wohnsitzes des bestellten gewerberechtlichen Geschäftsführers normiert wird, gegen Gemeinschaftsrecht (siehe dazu schon ausführlich EuGH 7. 5. 1998, Rs. C-350/96 , Fall Clean Car Auto Service, ARD 4931/5/98 und ARD 4932/19/98) VwGH 24.06.1998, 98/04/0112 (95/04/0253). (Bescheid aufgehoben)

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