( § 15 Abs 3 lit e BAG ) Gemäß § 15 Abs 3 lit e BAG kann das Lehrverhältnis vom Lehrberechtigten vorzeitig aufgelöst werden, wenn der Lehrling seinen Lehrplatz unbefugt verlässt. Gelegentliches verkehrsbedingtes Zuspätkommen kann unter diese Bestimmung nicht subsumiert werden. ASG Wien 08.03.1999, 20 Cga 124/98w, rk.