( § 292j, § 307 EO ) Ist es für einen Arbeitgeber unklar, ob sein Arbeitnehmer eine Lohnforderung rechtswirksam als Verbraucher für den Erwerb von Konsumgütern abgetreten (verpfändet) hat bzw. welcher Rang dieser Abtretung (Verpfändung) bei Vorhandensein mehrerer Gläubiger zukommt, ist eine Hinterlegung der Lohnforderung bei Gericht auch dann für den Arbeitgeber schuldbefreiend möglich, wenn er im Zuge des Gerichtserlages leicht fahrlässig gegen Formvorschriften des Erlagsverfahrens verstoßen und damit eine unrichtige Auszahlung veranlasst hat.