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§ 258 ASVG

SozialversicherungARD 5094/21/2000 Heft 5094 v. 1.2.2000

( § 258 ASVG ) Unterhaltstitel aus der Zeit aufrechter Ehe erlöschen grundsätzlich durch die Rechtskraft der Scheidung und begründen keinen Anspruch auf Witwenpension. LG Graz 09.04.1998, 30 Cgs 257/97. (ZAS Jud. 6/1999)

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