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§ 37, § 15 AlVG

SozialversicherungARD 5094/19/2000 Heft 5094 v. 1.2.2000

( § 37, § 15 AlVG ) Die Rahmenfrist für den Fortbezug von Notstandshilfe kann auch im Wege einer extensiven Interpretation nicht um Zeiträume erstreckt werden, in denen der Arbeitslose selbständig erwerbstätig gewesen ist. VwGH 21.09.1999, 98/08/0170. (Beschwerde abgewiesen)

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