vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 36 Abs 3 lit A AlVG

SozialversicherungARD 5094/17/2000 Heft 5094 v. 1.2.2000

( § 36 Abs 3 lit A AlVG ) Der Ausschluss geringfügiger Einkommen von der Anrechnung auf die Notstandshilfe gilt nicht nur für Einkommen, die aus einer Beschäftigung erzielt werden (hier: „Haushaltsrente“ als Versicherungsleistung für Verdienstentgang nach einem Verkehrsunfall). Liegt daher das Einkommen aus der Haushaltsrente unter der Geringfügigkeitsgrenze, hat eine Anrechnung auf die Notstandshilfe zu unterbleiben. VwGH 17.11.1999, 97/08/0153. (Bescheid aufgehoben)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte