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Entgeltanspruch bei unterbliebener Erwirkung der Gewerbeberechtigung durch ungeeigneten gewerberechtlichen Geschäftsführer

BetriebswichtigesARD 5092/16/2000 Heft 5092 v. 25.1.2000

( § 918 , § 1153, § 1154 ABGB , § 39 Abs 2 GewO ) Verpflichtet sich eine Person in einem „Dienstvertrag“, für einen Arbeitgeber eine Gewerbeberechtigung zu erwirken und sodann die gewerberechtliche Geschäftsführung auszuüben, und tritt der Arbeitgeber in der Folge vom Vertrag zurück, weil diese Person nicht in der Lage ist, die Hindernisse für ihre gewerberechtliche Geschäftsführerbestellung zu beseitigen, hat swe „Arbeitnehmer“ keinen Anspruch auf Entgelt.

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