( § 4 Abs 2 ASVG ) Auch ein kurzfristiger Stückvertrag mit Schauspielern unterliegt bei wirtschaftlicher und persönlicher Abhängigkeit auch dann der Versicherungspflicht, wenn dem Schauspieler hinsichtlich Probenterminen und Probenort ein Mitspracherecht zukommt.
VwGH 21.09.1999, 97/08/0486