( § 175 Abs 3 Z 4 ASVG ) Die Reparatur von Gebäuden kann einer selbständigen Tätigkeit als Gastwirt nicht zugerechnet werden und steht daher nicht unter Unfallversicherungsschutz. OLG Wien 13.03.1998, 8 Rs 4/98. (ZAS Jud. 5/1999)
( § 175 Abs 3 Z 4 ASVG ) Die Reparatur von Gebäuden kann einer selbständigen Tätigkeit als Gastwirt nicht zugerechnet werden und steht daher nicht unter Unfallversicherungsschutz. OLG Wien 13.03.1998, 8 Rs 4/98. (ZAS Jud. 5/1999)