BMF 24.11.1999
Sachverhalt:
Die Unternehmensnachfolge soll in der Weise vorbereitet werden, als eine KG oder KEG gegründet wird, wobei der vorgesehene Betriebsnachfolger als Vollhafter und der bisherige Einzelunternehmer als Teilhafter beteiligt ist. Der Einzelunternehmer verpachtet seinen gesamten Betrieb an die KG (KEG).